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MARKETINGPLAN

Marketingplan – Begriffsbestimmungen

Registrierter Kunde, Kunde – eine Person, die auf der Website des Unternehmens registriert ist, über eine eigene Registrierungsnummer verfügt und berechtigt ist, Produkte mit einem Rabatt von 20 % auf Bestellungen bis zu 70 €, einem Rabatt von 25 % auf Bestellungen über 70 € und einem Rabatt von 30 % auf Bestellungen über 145 € auf Basis des Katalogpreises zu erwerben. Ein registrierter Kunde wird aus der Datenbank des Unternehmens gelöscht: – wenn innerhalb von 3 Abrechnungszeiträumen nach der Registrierung keine erste Bestellung erfolgt ist; – wenn mindestens eine Bestellung aufgegeben wurde – nach 10 Abrechnungszeiträumen ohne Aktivität (keine Käufe).

Katalogpreis – der aktuelle Preis des Produkts in der Landeswährung, einschließlich Mehrwertsteuer, der im Katalog angegeben ist und für einen Abrechnungszeitraum feststeht.

Kundenpreis – der Preis der Produkte in der Landeswährung inklusive Mehrwertsteuer nach Abzug eines Rabatts von 20, 25 oder 30 %, je nach Bestellwert. Die aufgeführten Katalogpreise stellen ein allgemeines Angebot der mihi Sp. z o.o. dar. Um ein individuelles Angebot zu erhalten, beachten Sie bitte die Bestimmungen für individuelle Angebote, die auf der Seite „Individuelle Preisbestimmungen“ unter https://mihi.care/pdfs/Regulamin/Regulations_of_Individual_Prices_EN.pdf verfügbar sind.

Direktor – ein Kunde, der die Voraussetzungen für die Vergabe dieses Status erfüllt hat: PGV ab 5.000 € / PV ab 25 €.

 17 % „Director’s Basket“ – Gruppe des direkten Mentors des Directors mit einem PGV von weniger als 1.500 € – 2.500 €, je nach Anzahl der Director-Gruppen der ersten Ebene.

 Registrierungsnummer – eine eindeutige Nummer, die einem registrierten Kunden bei der Registrierung bei dem Unternehmen zugewiesen wird.

 Abrechnungszeitraum – Ein Zeitraum von 21 Tagen, in dem bestimmte Werbeaktionen und Rabatte aus dem Katalog gültig sind und in dem die Bedingungen des Marketingplans erfüllt werden müssen.

 Marketingplan – ein Dokument, in dem die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beschrieben werden und in dem Stufen, Status, Bedingungen für deren Erreichen, Boni sowie weitere Bedingungen festgelegt sind.

Persönliche Gruppe (PG) – Registrierte Kunden, die persönlich geworben und registriert wurden, sowie persönliche Gruppen registrierter Kunden, mit Ausnahme von Direktorengruppen.

Director’s Group (DG) – eine persönliche Gruppe (PG) eines Direktors.

 Euro (€) – die Währung, in der das Volumen der Produktkäufe gemessen wird. Der Euro-Wechselkurs für die Währung des jeweiligen Landes wird vom Unternehmen auf einem Niveau festgelegt, das nahe am offiziellen Wechselkurs liegt.

Umsatzvolumen – die Menge der im Abrechnungszeitraum gekauften Produkte, gemessen in Euro zum Preis des Kunden.

Persönliches Volumen (PV) – die Summe der persönlichen Bestellungen des Kunden im Abrechnungszeitraum, gemessen in Euro. Der Mindestbetrag des persönlichen Volumens für alle Teilnehmer am Marketingplan beträgt 25 Euro. Falls der Teilnehmer am Marketingplan am Ende des Abrechnungszeitraums das PV von 25 EURO nicht erreicht hat, werden das PVG und die Vergütung an den höherrangigen Teilnehmer am Marketingplan übertragen.

Persönliches Gruppenvolumen (PGV) – die Summe der persönlichen Volumina aller Kunden in der persönlichen Gruppe und Ihres persönlichen Volumens (PV) im Abrechnungszeitraum. Gemessen in Euro.

Gruppenumsatz (GV) – die Summe der persönlichen Umsätze aller Kunden der Struktur, einschließlich des PGV der Direktorengruppen und Ihres persönlichen Umsatzes (PV) im Abrechnungszeitraum.

Status „Open“/Beförderung – die erstmalige Erfüllung der Voraussetzungen für den Status „Director“ oder höher durch den Kunden.

Status „Bestätigt“ – Der Kunde hat die Voraussetzungen für den Status „Director“ oder höher in 6 der letzten 12 Abrechnungszeiträume erfüllt.

Der Status „Direktor“ und höher wird für 12 Perioden zugewiesen.

Wenn ein Director (oder höher) seinen Status in den letzten 12 Zeiträumen nicht bestätigt hat, verliert er die mit seinem Status verbundenen Vorteile (Geschenke zu Feiertagen, Teilnahme an Chats, Bewertungen und Veranstaltungen für Directors usw.).

Um den Status zu verlängern, müssen die Bedingungen des Marketingplans für den verlorenen Status mindestens einmal erfüllt werden. Danach wird der Status erneut für 12 Perioden zugewiesen.

Vergütung – eine Zahlung, deren Höhe vom Umsatzvolumen (SV) Ihrer persönlichen Gruppe und Ihrem persönlichen Umsatzvolumen abhängt.

Der Algorithmus zur Berechnung der Vergütung

Die Vergütung eines Vorstandsmitglieds setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. Vergütung für das persönliche Gruppenvolumen (PGV);
  2. Bonuszahlungen für Direktoren (Vergütung für das persönliche Gruppenvolumen (PGV) Ihrer Direktorengruppe)
  3. Boni für neue Statusstufen (Statusbonus, Mega- und Doppelbonus);
  4. Elternbonus.

  1. Verfahren zur Berechnung der Vergütung nach dem Personal Group Volume (PGV)-Modell

Die Vergütung wird in Abhängigkeit davon berechnet, inwieweit die in Tabelle 1 aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Der Prozentsatz der Anrechnung steigt mit zunehmendem PGV.

Tabelle 1. Voraussetzungen für die Auszahlung der Vergütung

Stufe

PV (Euro)

PGV (Euro)

Vergütungsauszahlung, %

  1. Kunde

unter 100

0

  1. Berater

25

100 und mehr

2 %

  1. Berater

250 und mehr

4 %

  1. Leitender Berater

500 und mehr

6 %

  1. Leiter

1.000 und mehr

8 %

  1. Führungskraft

1.500 und mehr

10 %

  1. Partner

2.000 und mehr

12 %

  1. Stellvertretender Direktor

3.000 und mehr

14 %

  1. Direktor

5.000 und mehr

17 %

Tabelle 2: Berechnung des Vergütungsprozentsatzes je nach Stufe

Stufe

Auszahlungsquote

PGV (Euro)

Prozentuale Unterschiede zwischen Ihrer Vergütung und der Ihres Kunden

Direktor

17 %

5.000 und mehr

Stellvertretender Direktor

14 %

3.000 und mehr

3 %

Partner

12 %

2.000 und mehr

2 %

5 %

Leitende Führungskraft

10 %

1.500 und mehr

2 %

4 %

7 %

Leiter

8 %

1.000 und mehr

2 %

4 %

6 %

9 %

Leitender Berater

6 %

500 und mehr

2 %

4 %

6 %

8 %

11 %

Berater

4 %

250 und mehr

2 %

4 %

6 %

8 %

10 %

13 %

Berater

2 %

100 und mehr

2 %

4 %

6 %

8 %

10 %

12 %

15 %

Kunde

0 %

unter 100

2 %

4 %

6 %

8 %

10 %

12 %

14 %

17 %

Beispiel: Ein leitender Mitarbeiter erzielt einen Umsatz von 1.600 Euro zu den Preisen für registrierte Kunden. Seine Umsatzstruktur setzt sich wie folgt zusammen:

● 2 Berater – 2 % bei einem Umsatz von 240 Euro.

● 1 Berater – 4 % bei einem Umsatz von 360 Euro.

● Kunden mit einem Umsatz von 1.000 Euro.

Berechnung der Vergütung der Führungskraft:

● 240 Euro – (10 % – 2 %) = 240 Euro. – 8 % = 19,2 Euro – die Vergütung des Senior Leaders für Berater: 2 %

● 360 Euro – (10 % – 4 %) = 360 Euro – 6 % = 21,6 Euro – die Vergütung des Senior Leaders für den Berater (4 %)

● 1.000 Euro – 10 % = 100 Euro – die Vergütung des Senior Leaders für Kunden

● 19,2 Euro. + 21,6 Euro + 100 Euro = 140,8 Euro – die Gesamtvergütung des Senior Leaders

Ihre Vergütung entspricht der Differenz zwischen der Auszahlungsquote Ihrer Stufe und der Stufe Ihrer Kunden aus Ihrer persönlichen Gruppe.

2. Bonuszahlungen für Vorstandsmitglieder

Ein registrierter Kunde, der die „Director’s Groups 17 %“ gebildet hat, erhält einen Director’s-Bonus für seinen PGV. Wenn der PG eines registrierten Kunden die „Director’s Groups 17 %“ umfasst, erhält dieser für ein Jahr den symbolischen Status „Director“, sobald er die Bedingungen für den bestätigten Status erfüllt hat.

Tabelle 3. Bedingungen für die Bonuszahlungen an die Vorstandsmitglieder

Status

Anzahl der Vorstandsmitglieder

Gruppen

PGV (Euro)

Zahlungen pro Zeile

1

2

3

4

5

Direktor

0

5.000

Leitender Direktor

1

2.500

5 %

Leiter der Bauabteilung

2

2.000

5 %

1 %

Geschäftsführer

3

1.500

5 %

1 %

0,5 %

Leitender Geschäftsbereichsleiter

4

1.500

5 %

1 %

0,5 %

0,25 %

Elite-Direktor

6

1.500

5 %

1 %

0,5 %

0,25 %

0,125 %

Nationaldirektor

9

1.500

5 %

1,5 %

0,75 %

0,35 %

0,125 %

Leitender Landesdirektor

12

1.500

5 %

1,5 %

0,75 %

0,35 %

0,175 %

Leiter für internationale Angelegenheiten

15

1.500

5 %

1,5 %

0,75 %

0,35 %

0,175 %

Leitender Direktor für internationale Angelegenheiten

18

1.500

5 %

2 %

1 %

0,5 %

0,175 %

Geschäftsführer

22

1.500

5 %

2 %

1 %

0,5 %

0,175 %

Senior Managing Director

26, darunter 5 Elite-Spieler

1.500

5 %

2,5 %

1,5 %

0,75 %

0,225 %

Generaldirektor

30, darunter 10 Elite-Spieler

1.500

5 %

2,5 %

1,5 %

0,75 %

0,225 %

Ob einem Direktor ein bestimmter Status zuerkannt wird, hängt von der Anzahl der Direktorengruppen in seiner Struktur ab. Beachten Sie, dass diese Direktorengruppen von Direktoren der ersten Ebene geleitet werden sollten. „Erste Linie“ bedeutet, dass sich zwischen höheren und niedrigeren Direktoren keine weiteren Direktorengruppen befinden. Die Anzahl der anderen (nicht zur ersten Linie gehörenden) Direktorengruppen hat keinen Einfluss auf den Status des Direktors, wirkt sich jedoch auf dessen Vergütung (Direktorenbonus) aus. Der Direktorbonus wird je nach Status gewährt. Der Bonus wird auf der Grundlage des PGV Ihrer Direktorgruppen berechnet. Voraussetzung für den Bonus ist der Wert des PGV des Direktors. Dieser muss je nach Status des Direktors einen Umsatz von 1.500 Euro bis 2.500 Euro erreichen. Die Methode zur Bestimmung des Status eines Direktors, die Grundsätze für die Berechnung der Direktorenboni sowie deren Höhe sind in Tabelle 3 dargestellt.

Falls ein Director am Ende des Abrechnungszeitraums das PGV von 5.000 Euro (Senior Director: 2.500 Euro; Structural Director: 2.000 Euro; Business Director und höher: 1.500 Euro) nicht erreicht, wird sein persönliches Gruppenvolumen auf das PGV des Directors mit dem höheren Status übertragen.  In diesem Abrechnungszeitraum werden seine „First Line Director“-Gruppen zu den „First Line Director“-Gruppen des Direktors mit dem höheren Status.

Wenn der direkte Mentor einer Director-Gruppe einen PGV von weniger als 2.500 Euro, weniger als 2.000 Euro (bei 2 Director-Gruppen) oder weniger als 1.500 Euro (bei 3 oder mehr Director-Gruppen) hat, wird diese Gruppe zu einem Director-Korb mit 17 %. Der „Director-Korb“ wird aus dem PGV des übergeordneten „Directors“ zusammen mit all seinen „Director-Gruppen“ der ersten Ebene gebildet. Ein solcher Mentor erhält 17 % seines PGV, ist jedoch kein „Director“ und hat keinen Anspruch auf Boni.

Wenn für einen Director mit höherem Status in seiner ersten Linie eine Director-Gruppe (Basket) angelegt wird – unabhängig davon, wie viele Director-Gruppen dieser Leader hat (mehr als eine) –, gilt diese Gruppe immer als Director-Gruppe der ersten Linie.

Zusätzlicher Bonus für die Strukturentwicklung.

Für Senior Directors und höhere Führungskräfte – Bonus für die vertiefte Strukturentwicklung:

 âƒ zusätzlich 1 % auf den PGV des Direktors/der Direktoren der 2. Ebene, sofern der PGV des Direktors der 1. Ebene zwischen 2500 € und 3999 € liegt.

Achtung!

 âƒ Für Senior Directors wird der zusätzliche Bonus von 1 % aus der zweiten Zeile ausnahmsweise berechnet, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

 âƒ Für Strukturdirektoren und höhere Positionen beträgt die Vergütung ab der zweiten Zeile +1 %, also insgesamt 2 %, vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen.

Beispiele: Director Basket

  1. B – ist ein Director. A – ist ein Senior Director. Die Führungskräfte B, C und D werden für A als Director-Gruppe der ersten Ebene gezählt.

  1. Wenn ein Leader der 3. Ebene des PG des übergeordneten Direktors zum Direktor (D) aufsteigt, wird der Leader der 2. Ebene (C) zu einem 17-prozentigen Direktor-Korb.

Leiter B / 12 % – verbleibt im PGV von Leiter A. Für Senior Director A werden die Gruppen C und D als eine einzige Director-Gruppe der ersten Ebene gezählt.

  1. Wenn ein Leiter der 4. Ebene des PG des übergeordneten Direktors zum Direktor (E) – dem Leiter der 3. Ebene (D) – aufsteigt, entsteht ein Direktoren-Korb von 17 Prozent.

Die Führungskräfte B (12 %) und C (8 %) verbleiben im PGV von Führungskraft A. Für Senior Director A werden die Gruppen D und E als eine einzige 1st-Line-Director-Gruppe gezählt.



3. Boni für neue Statusstufen (Statusbonus, Mega- und Doppelbonus)

Statusbonus

Statusboni werden ab der Stufe „Director“ gewährt. Die Höhe des Statusbonus hängt vom Status des Directors ab. Es müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Diese sind:

  • Erreichen des Director-Status oder einer höheren Position,
  • Aufrechterhaltung des erreichten Status durch den Direktor in sechs von zwölf Berichtszeiträumen (beginnend mit dem Abrechnungszeitraum, in dem der Status erreicht wurde),
  • PV von 25 Euro und PGV von mindestens: 5.000 Euro für Director, 2.500 Euro für Senior Director, 2.000 Euro für Structural Director, 1.500 Euro für Business Director und höher.

Tabelle 4. Höhe des Statusbonus

Status

Anzahl der Generaldirektionen

Statusbonus

 in Euro

Direktor

0

1.000

Leitender Direktor*

0/1

500

Leiter der Bauabteilung

2

2.000

Geschäftsführer

3

3.000

Leitender Geschäftsbereichsleiter

4

4.000

Elite-Direktor

6

6.000

Nationaldirektor

9

10.000

Leitender Landesdirektor

12

15.000

Leiter für internationale Angelegenheiten

15

20.000

Leitender Direktor für internationale Angelegenheiten

18

30.000

Geschäftsführer

22

50.000

Senior Managing Director

26, darunter 5 Elite-Spieler

100.000

Generaldirektor

30, darunter 10 Elite-Spieler

500.000

*Ein Bonus für jeden neuen First-Line-Direktor kann nur einmal bezogen werden.

** Falls aufgrund der Löschung der Registrierungsnummer eines First-Line-Direktors eine oder mehrere Director-Gruppen in der Struktur erscheinen, wird für die dadurch erworbenen Titel kein Statusbonus ausgezahlt. Ein weiterer Statusbonus wird ausgezahlt, sobald der nächste Status erreicht wird.

 Mega-Bonus

Der Mega-Bonus kann für jeden neuen Status vom Director bis zum Elite Director innerhalb eines Jahres (17 Abrechnungszeiträume) nach der Registrierung erhalten werden. Die Höhe des Mega-Bonus entspricht dem Statusbonus (Tabelle 4) und wird auf der Grundlage der Aufrechterhaltung des erreichten Status über zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume berechnet. Dabei müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Beförderung in einen neuen Status ab der Stufe „Director“ innerhalb von 17 Abrechnungszeiträumen ab dem Registrierungszeitraum.
  • das Ergebnis im nächsten (einem) Abrechnungszeitraum wiederholen.
  • In jedem Erfüllungszeitraum muss die Differenz zwischen dem PGV des Direktors und dem PGV des Führenden mit dem höchsten PGV in der persönlichen Gruppe des Direktors mindestens 1.000 Euro betragen.

Die Boni summieren sich, wenn höhere Statusstufen erreicht werden.

Doppelter Bonus

Der Doppelbonus kann für jeden neuen Status vom Director bis zum Elite Director nach einem Jahr (17 Abrechnungszeiträumen) seit der Registrierung erhalten werden. Die Höhe des Doppelbonus entspricht dem Statusbonus (Tabelle 4) und wird auf der Grundlage der Erfüllung von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen berechnet, in denen der erreichte Status aufrechterhalten wurde. Dabei müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Beförderung in einen neuen Status ab der Stufe „Director“ nach Ablauf von 17 Abrechnungszeiträumen ab dem Registrierungszeitraum,
  • das Ergebnis in den nächsten beiden Abrechnungszeiträumen wiederholen,
  • In jedem Abrechnungszeitraum muss die Differenz zwischen dem PGV des Direktors und dem PGV des Führenden mit dem höchsten PGV in der persönlichen Gruppe des Direktors mindestens 1.000 Euro betragen.

Die Boni summieren sich, wenn höhere Statusstufen erreicht werden.

4. Elternbonus

Der Bonus wird ausgezahlt, wenn ein registrierter Kunde, der mit dem Unternehmen zusammenarbeitet, Elternteil oder Pflegeelternteil wird. Ein entsprechender Antrag kann ab der Ebene des stellvertretenden Direktors (14 %) gestellt werden, sofern diese Position im letzten Jahr mindestens sechs Perioden lang innegehabt wurde.

Die Höhe der Prämie beträgt 40 Euro. Die Prämie wird in jedem Abrechnungszeitraum eines Jahres ausgezahlt, wenn ein Kind in die Familie kommt. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt die Prämie 50 Euro pro Abrechnungszeitraum.

Die Auszahlung erfolgt für jedes leibliche oder adoptierte Kind in jedem Abrechnungszeitraum während eines Jahres nach der Geburt oder Adoption. Das persönliche Umsatzvolumen für jeden Zeitraum des Jahres sollte ebenfalls 25 Euro betragen. Der Bonus wird Kunden gewährt, die im Rahmen eines „Familienvertrags“ bei dem Unternehmen registriert sind.



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